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Edemissen

Neues Heim für Polizei in greifbarer Nähe

Jetzt wird es konkret: Nach jahrelangem Hin und her um den Neubau der Polizeistation in Edemissen steht es nun schwarz auf weiß auf der Vergabe-Seite des Landes Niedersachsen im Internet, dass das Projekt ausgeschrieben ist. Das Land sucht jetzt einen Investor. Bis zum 3. März können Angebote abgegeben werden.

Auf diesem Gelände an der Ecke Oelheimer Straße /Alter Kirchweg soll die neue Polizeistation entstehen.

© rb

Edemissen. „Als Mietbeginn ist der 1. November anvisiert, aber das scheint mir sehr optimistisch“, sagt Edemissens Bürgermeistser Frank Bertram (parteilos). Der Mietvertrag sei zunächst auf 20 Jahre angelegt, „das ist doch ein erfreulich klares Bekenntnis zum Polizeistandort Edemissen!“ Das Bauland hat die Gemeinde in Erbbaupacht (siehe Stichwort) zur Verfügung gestellt.

Seit Jahren ist die Polizeistation in Edemissen immer wieder Thema in der PAZ. Schon in einer Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2002 sei die unzumutbare räumliche Ausstattung des bisherigen Standortes in einem Zweifamilienhaus an der Straße „Am Sandkamp“ bestätigt worden, war seinerzeit in der PAZ zu lesen. Die Dienststelle in dem 1935 gebauten und seither kaum veränderten Gebäude sei zu klein, renovierungsbedürftig und die Lage im Wohngebiet nicht bürger- und einsatzfreundlich.

Schon Ende 2006 gab Innenminister Uwe Schünemann grünes Licht für die Suche nach neuen Räumen. Mehrere Möglichkeiten – unter anderem der Ausbau der ehmaligen Bauruine – wurden diskutiert, bis man sich zu einen Neubau an der Ecke Oelheimer Straße/Alter Kirchweg entschloss.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr wurden die Pläne für den Neubau im Planungs- und Umweltausschuss erstmals öffentlich vorgestellt. Geplant ist ein langgestreckter, flacher Zweckbau mit zwei Pultdächern. Es soll parallel zum Oelheimer Weg liegen, die Besucher werden das Grundstück vom Alten Kirchweg aus erreichen können.

wos

Stichwort

Erbbaurecht

Wenn eine Gemeinde ein Grundstück zur Bebauung freigeben, selbst jedoch nicht investieren möchte, kann sie sich einen potentiellen Bauherrn suchen und diesem ein Erbbaurecht einräumen. Der Investor spart dadurch erhebliche Kosten, weil er das Grundstück nicht kaufen muss. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch vermerkt. Es ist beleihbar und kann bei der Finanzierung als Sicherheit angegeben werden. Die Gemeinde bleibt aber Eigentümerin des Grund und Bodens, bekommt über die Laufzeit des Vertrages einen Erbbauzins und am Ende der Laufzeit das Grundstück wieder zurück. Die Laufzeit ist meist langfristig angelegt, in der Regel auf 99 Jahre.

wos


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