Navigation:
AboPlus Anzeigen- und Abo-Service

Streit um des Kaisers Bart

Unversöhnliche Positionen beim VW-Gesetz

An markigen Worten mangelte es nicht, nachdem die EU-Kommission am Donnerstag offiziell ankündigt hat, ein weiteres Mal vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das VW-Gesetz klagen zu wollen. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sei ein „neoliberaler Brandstifter“, wetterte Niedersachsens IG-Metall-Chef Hartmut Meine.
VW-Zentrale in Wolfsburg: Die EU-Kommission will beim VW-Gesetz nicht nachgeben.

VW-Zentrale in Wolfsburg: Die EU-Kommission will beim VW-Gesetz nicht nachgeben.

© dpa (Symbolbild)

Hannover. Die Kommission werde sich beim EuGH „eine blutige Nase holen“, kündigte VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh an. Zuvor hatte bereits sein Kollege Uwe Hück von Porsche – noch vor wenigen Jahren keineswegs als glühender Verehrer des Paragrafenwerks aufgefallen – gewarnt: „Es knallt, wenn das VW-Gesetz angegriffen wird!“

Nun ist es also so weit: Die Kommission lässt es auf eine weitere Auseinandersetzung ankommen. Die zuletzt vorgenommene Novellierung des Gesetzes entspreche immer noch nicht den EU-Regeln des freien Kapitalverkehrs, so die Begründung aus Brüssel. Man habe sich drei Jahre um eine gütliche Einigung bemüht – ohne ein Entgegenkommen aus Berlin. Weil die Kommission aber auch in anderen Ländern gegen „goldene Aktien“ – also Sonderrechte staatlicher Anteilseigner – vorgehe, könne man für Deutschland keine Ausnahme machen. Nun haben die Kommissare ein Bußgeld von gut 46 Millionen Euro verhängt, das sich täglich um 31 114,72 erhöht.

Ein seit zehn Jahren schwelender Konflikt geht damit in die nächste Runde. Und die Positionen sind unversöhnlicher denn je. Die Kommission ärgert sich über den Bund als bockigen Verteidiger von Sonderrechten des umsatzstärksten Konzerns im Land. Politiker in Hannover und Berlin fragen sich ebenso wie die Gewerkschafter, warum man es Brüssel in diesem Fall einfach nicht recht machen kann.

Der Grund dürfte in einem ersten EuGH-Urteil liegen, das Raum für Interpretationen ließ. Berlin meint, das Gesetz bereits so entschärft zu haben, wie der EuGH es wollte – etwa, indem man die Stimmrechtsbeschränkung strich, die es keinem Aktionär erlaubte, mehr als 20 Prozent seiner Anteile in eine Abstimmung einzubringen. Brüssel jedoch ist der Ansicht, dass die Richter auch die Sperrminorität – also eine Art Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen – von derzeit 20 auf die bei börsennotierten Konzernen üblichen 25 Prozent angehoben sehen wollten.

Im Unternehmen selbst sind viele des Streits überdrüssig. Zumal der Verdacht naheliegt, dass er sich mehr denn je um des Kaisers Bart dreht. „VW hat ganz andere Baustellen als das VW-Gesetz“, sagt Nord/LB-Autoexperte Frank Schwope. Ausgerechnet durch den Übernahmeversuch von Porsche, der nicht zuletzt an dem Gesetz scheiterte, ist Volkswagen heute mehr denn je gegen feindliche Übernahmen geschützt. Mit den Familien Porsche und Piëch, dem Emirat Katar und dem Land Niedersachsen hat der Konzern die stabilste Aktionärsstruktur seit dem Börsengang vor gut 50 Jahren.

Obendrein hatte der damalige Minister- und heutige Bundespräsident Christian Wulff seine starke Position in den Verhandlungen über die Rettung von Porsche geschickt ausgenutzt und für das Land in der Unternehmenssatzung weitergehende Machtbefugnisse festschreiben lassen, als sie das Gesetz heute überhaupt vorsieht. Paragraf 11 etwa berechtigt die Landesregierung, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden – selbst wenn man nur 15 Prozent der Stammaktien hält. Das sind fünf Prozentpunkte weniger als heute. Arbeitnehmerseite und Land, deren Interessent meist nah beieinanderliegen, hätten im Konfliktfall also immer die Mehrheit in dem Gremium. Dem haben auf einer Aktionärsversammlung vor zwei Jahren 99 Prozent aller Aktionäre zugestimmt. Dass sie dies nicht aus freiem Willen entschieden hätten, weil es das Gesetz noch gebe – wie Brüssel argumentiert –, wirkt da doch etwas weit hergeholt.

[Lars Ruzic]

Nächster Artikel
Nächster Artikel
Vorheriger Artikel
Voriger Artikel

Anzeige

Veranstaltungen

Im Peiner Land ist was los

Haben Sie Lust, sich ins Nachtleben zu stürzen, oder bevorzugen Sie einen Theaterabend? Darf es eine Lesung sein oder lieber eine Diashow? In unserer Veranstaltungsdatenbank finden Sie mit Sicherheit etwas. mehr


 

Frage der Woche

Hundesteuer

Ein Rechtsanwalt aus Niedersachsen klagt gegen die Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Was halten sie davon?

Soziale Netzwerke

Die PAZ im Netzwerk

Facebook, Twitter, meinVZ - die Peiner Allgemeine Zeitung ist online auch bei den großen sozialen Netzwerken vertreten. Hier gibt's die direkten Links zu den Seiten. mehr


 

Bild der Woche

Er hat alles gegeben: Hester Wernert hat mit dieser Kreation die diesjährige Meisterschaft der Friseure in Amsterdam gewonnen.

zur Galerie

Lokale Videos

Videos aus der Region

Von Konzerten über Ausstellungen bis hin zu aktuellen Ereignissen: Hier finden Sie ab sofort bewegte und bewegende Bilder aus dem Peiner Land. Präsentiert in Kooperation mit ilsede.tv. mehr


 

Magazine

Rätsel

Täglich drei neue Sudokus

Das japanische Zahlenrätsel Sudoku gibt es jeden Tag in drei verschiedenen Schwierigkeitsgraden inklusive Hilfe, wenn es zu schwierig wird. Wer nicht genug bekommt, kann die Rätsel der vergangenen Tage lösen. mehr


 


Inhaltsverzeichnis

Volltextsuch über das Angebot:

myheimat