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Gerichtsverfahren

Neue Munition für Porsche-Kläger

Porsches gescheiterte VW-Übernahme wird voraussichtlich vom Sommer an das Braunschweiger Landgericht beschäftigen. Die klagenden Investmentfonds fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe und haben mit einem Aktenvermerk aus der niedersächsischen Staatskanzlei jetzt ein weiteres Argument auf ihrer Seite.
Foto: 2007 freute sich Wulff mit VW-Chef Winterkorn und dem damaligen Porsche-Chef Wiedeking.

2007 freute sich Wulff mit VW-Chef Winterkorn und dem damaligen Porsche-Chef Wiedeking.

© dpa

Hannover. Demnach hätte die Landesregierung früh gewusst, dass Porsche einen Beherrschungsvertrag, also mindestens 75 Prozent der Stimmrechte, anstrebte – zu einer Zeit, als Porsche dies noch öffentlich abstritt.

Für die Kläger ist das ein entscheidender Punkt, denn sie verließen sich auf Porsches Aussagen, rechneten mit einem Ende der Aktienaufkäufe und setzten auf fallende VW-Kurse. Als Porsche im Oktober 2008 sein großes Ziel öffentlich machte, wurden VW-Aktien schlagartig knapp, der Kurs schoss in die Höhe. Fonds, die auf die andere Richtung gewettet hatten, verloren nach eigener Darstellung Milliarden, die sie als Schadensersatz einfordern. Hätte Wulff von den wahren Plänen früher gewusst, so die Argumentation, hätte er sie nicht für sich behalten dürfen.

Eine Notiz des damaligen Wulff-Mitarbeiters Mathias Middelberg legt nahe, dass sich die Staatskanzlei schon Monate früher sicher war: „Mittelfristiges Ziel von Porsche ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags“, schrieb er nach Angaben des „Spiegels“ an den Ministerpräsidenten. Middelberg verweise in dem Vermerk schon Mitte Februar darauf, dass Porsche unmittelbaren Zugriff auf VW bekommen wolle, bestätigten Aufsichtsratskreise. Porsche selbst behauptete noch zwei Wochen später: „Eine Fusion der beiden Unternehmen ist nicht geplant.“

Für den Verlauf der Gerichtsverfahren wird entscheidend sein, ob Porsches gegenteiliger Beschluss schon vor dem Herbst 2008 gefallen und wem er bekannt war. Dass die Möglichkeit einer Komplettübernahme bestand, dürfte den Fonds allerdings nicht entgangen sein: Im Kampf um das VW-Gesetz wurde sie monatelang diskutiert.

[Stefan Winter]

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