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Fernzüge

Klimaanlagen der Bahn sind nur bis 32 Grad ausgelegt

Klimaanlagen in Fernzügen der Deutschen Bahn sind nur auf Temperaturen bis 32 Grad Celsius ausgelegt. Bei höheren Temperaturen ist, wie sich aus einem Schreiben des Eisenbahnbundesamtes ergibt, „ein Abkühlen grundsätzlich nicht mehr gewährleistet“.
Die Klimaanlagen in Fernzügen sind nur auf Temperaturen bis 32 Grad Celsius ausgelegt.

Die Klimaanlagen in Fernzügen sind nur auf Temperaturen bis 32 Grad Celsius ausgelegt.

© dpa

Die Bahn hatte, nachdem etliche Züge überhitzt waren und von Sanitätern evakuiert werden mussten, zunächst von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Ein interner Meinungs- und Informationsaustausch zwischen dem Bahnvorstand und der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt, deutet jedoch auf ein generelles Problem hin.

Der Präsident des Eisenbahnbundesamtes, Gerald Hörster, warnt in einem Schreiben vom 14. Juli, das dieser Zeitung vorliegt, den Vorstand der Bahn vor einer Verletzung seiner gesetzlichen „Sicherheitsverpflichtung“. Wörtlich schreibt Hörster: „Die Vorfälle geben hinreichenden Anlass zu der Annahme, dass nicht gewährleistet werden konnte, dass die Risiken für die Fahrgäste auf ein verantwortbares und rechtlich zulässiges Maß beschränkt geblieben sind.“ Hörster rekapituliert in dem Brief Auskünfte des Bahnvorstands, die er auf eine Anfrage vom 12. Juli bekam. Danach sei ein Abkühlen bei höheren Temperaturen als 32 Grad nicht gewährleistet, und „durch unglückliche Umstände“ habe überdies „die Luftzufuhr versagt“.

„Die Ereignisse werden derzeit von der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes untersucht“, schreibt Hörster. „Nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen werde ich über das weitere Verfahren entscheiden.“
Unterdessen haben, wie es am Mittwoch aus Bahnkreisen hieß, die Bahn und der Siemens-Konzern als Reaktion auf das Hitze-Chaos in mehreren ICE-Zügen eine „Taskforce“ gegründet.

Für den Zugchef eines ICE, in dem am Sonnabend neun Schüler bei großer Hitze kollabierten, hat die Fahrt juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld leitete ein Ermittlungsverfahren ein. „Der Verdacht lautet auf fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung“, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. Es werde derzeit geprüft, ob der Mann den Zug hätte anhalten müssen.

Der Siemens-Konzern, der die Züge gebaut hatte, widersprach dem Vorwurf, mangelhafte Technik ausgeliefert zu haben. Für die Münchener ist die Bahn verantwortlich, weil sie die Wartung vernachlässigt habe – Wartungsverträge mit Siemens aber ablehnte. „Wer ein Auto kauft und zehn Jahre nicht zur Werkstatt bringt, darf sich auch nicht wundern, wenn er irgendwann mit dem Fahrzeug liegen bleibt“, sagte ein Siemens-Sprecher.

[Alexander Dahl]

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