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Haftbefehl erlassen

Pflegevater gesteht Gewalt gegen neunjährige Anna

Fesseln mit Klebeband als „Erziehungsmaßnahme“: Die Aussagen zu den Züchtigungen der Pflegeeltern an der neunjährigen Anna lesen sich wie ein Schauerroman. Nun wurde Haftbefehl gegen das Paar beantragt.
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© Tim Schaarschmidt (Symbolbild)

Die neunjährige Anna ist nach Aussage ihres Pflegevaters über Monate immer wieder mit Klebeband gefesselt worden: Nach offensichtlichen Misshandlungen mit Todesfolge des Mädchens aus Bad Honnef hat das Amtsgericht Bonn Haftbefehl gegen die Pflegeeltern (beide 51) erlassen. Das Mädchen, das seit zwei Jahren bei dem Paar lebte, muss Schreckliches durchgemacht haben. Mit zahlreichen Hämatomen war es am Donnerstagabend bewusstlos in der Badewanne gefunden worden und später im Krankenhaus gestorben. Die Obduktion ergab Tod durch Ertrinken.

Der Pflegevater behauptete nach Angaben der Polizei bei der Vernehmung durch den Haftrichter anders als zuvor, er habe das Kind untergetaucht. Die Pflegemutter bestritt demnach jegliche Gewalt gegen das Kind im Bad.

In ersten Befragungen hatten sie von Selbstverletzungen und Stürzen des Kindes gesprochen und damit die vielen blauen Flecken zu erklären versucht. Nun das Geständnis: Mehrfach sei Anna in der Vergangenheit vorübergehend gefesselt worden, räumte der 51-Jährige im Polizei-Verhör ein, nachdem ihn die Ermittler mit Klebeband-Funden in der Wohnung konfrontiert hatten. Es habe sich um eine „Erziehungsmaßnahme“ gehandelt, wenn das Kind beim Essen oder Baden „bockig“ und aggressiv war.

Wie Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn weiter mitteilten, war das Mädchen nach Aussage des Pflegevaters auch am Tattag, am Donnerstag, gefesselt worden - erst zum Essen und später zum Baden. Als die Neunjährige in der Badewanne aufbegehrt habe, habe es die Pflegemutter unter Wasser gedrückt. Danach hätten die Pflegeeltern Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und den Notarzt verständigt. Die Pflegemutter räumte laut Polizei Fesselungen teilweise ein.

Der Haftbefehl lautet auf mehrfachen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge.

dpa


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