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Prozess gegen Verena Becker

Michael Buback verlässt aus Protest den Gerichtssaal

Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist es am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim zum Eklat gekommen. Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Verfahren, lieferte sich mit der Bundesanwaltschaft eine lautstarke Auseinandersetzung.

Nebenkläger Michael Buback fühlt sich von der Bundesanwaltschaft diffamiert.

© dapd

Der Vorsitzende Richter brach die Verhandlung gegen die frühere Terroristin Verena Becker schließlich ab, als Michael Buback seine Sachen packte, um den Saal zu verlassen. Er fühlte sich von der Bundesanwaltschaft als Lügner diffamiert. Zum Streit kam es, als ein Zeuge, der die Tat am 7. April 1977 im Alter von elf Jahren beobachtet haben will, am Dienstag seine Erinnerungen kundtat.

Der heute 43-jährige Mann, der nach eigenen Angaben psychisch labil sei, gab an, dass die Person auf dem Sozius des Motorrads, die Buback und seine Begleiter erschossen hat, mit einem Gewehr bewaffnet rücklings auf der Suzuki gesessen habe. Er selbst äußerte Zweifel an seiner Erinnerung. Bundesanwältin Silke Ritzert nannte die Aussage hinterher „völlig absurd“ und machte Buback dafür verantwortlich, dass der Mann überhaupt vor dem Oberlandesgericht erschienen war. Der Sohn des RAF-Opfers hatte ihn als Zeugen benannt.

„Die Wahrheit wird mit Füßen getreten“, sagte die Bundesanwältin. Michael Buback verstand dies als persönlichen Angriff und fragte mehrmals nach, ob sie damit sagen wolle, dass er lüge. Schließlich verließ er den Saal. Die Sitzung wurde unterbrochen. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Buback ließ gestern auf Nachfrage dieser Zeitung offen, ob er an der kommenden Verhandlung teilnehmen wird.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor erklärt, dass Bubacks These, Becker werde durch eine „schützende Hand“ des Staates vor Strafverfolgung bewahrt, haltlos sei. Die bisherigen Zeugenvernehmungen hätten „nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Existenz einer schützenden Hand erbracht“. Buback erwiderte, man dürfe Zeugenaussagen nicht „einfach wegwerfen“, nur weil sie in Teilen widersprüchlich seien. Er wehre sich dagegen, „mir mangelnde Sacharbeit vorzuwerfen“. Ihm gehe es allein um die Wahrheit.

[Wiebke Ramm]

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  • Buback J.Duwe – 24.11.10
    Hier sieht man es mal wieder, dass die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, mit allen Mitteln vertuscht werden.
    Denn es kann NICHT sein, dass der Staat sich irrt.

    §1- Der Staat hat IMMER recht !!!!!

    §2- Falls der Staat mal nicht recht haben sollte, tritt automatisch §1 in Kraft.

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