Protest in der Innenstadt gegen ein geplantes Hundegesetz.
Die Landesregierung hat nach mehr als einem Jahr Beratung am Dienstag ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Wenn der Entwurf so den Landtag passiert, müssen unerfahrene Halter in Zukunft einen sogenannten Hundeführerschein ablegen. Das Gesetz schreibt außerdem eine Haftpflichtversicherung für alle Tiere vor. Hunde werden darüber hinaus in Zukunft in einem Zentralregister erfasst und erhalten einen elektronischen Chip eingepflanzt. Das neue Gesetz unterstütze die artgerechte Haltung und helfe, Angriffen vorzubeugen, sagte die zuständige Agrarministerin Astrid Grotelüschen. Ihr Vorgänger Hans-Heinrich Ehlen (beide CDU) hatte die Novelle im Vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Damals hatten in Hildesheim zwei Rottweiler zwei Kinder schwer verletzt.
Das Gesetz war innerhalb der Koalition lange umstritten. Die FDP hat sich erfolgreich gegen den Hundeführerschein für alle Halter gewehrt. Der Kompromiss sieht so aus, dass seine Sachkunde nicht mehr nachweisen muss, wer mindestens zwei Jahre ein Tier besessen hat. Laut einer Sprecherin des Agrarministeriums kann der Nachweis darüber „zum Beispiel durch die Bezahlung der Hundesteuer erbracht werden.“ Die FDP-Fraktion zeigte sich gestern zufrieden mit dem Gesetzentwurf: „Niedersachsen bekommt das modernste Hundegesetz Deutschlands“, sagte Christoph Oetjen, Agrarexperte seiner Fraktion.
Städte und Kreise erhalten neue Möglichkeiten, auf auffällige Hunde zu reagieren. Sie können deren Besitzern Schulungen aufbrummen, Leinen- oder Maulkorbzwang anordnen und in letzter Konsequenz sogar die Haltung verbieten.
Kommentare
Hundegesetz Niedersachsen Teresa Schwarzmaier – 25.08.10
Der Hundefuehrerschein des BHV (Bundesverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater) prueft neben der im Artikel bereits erwaehnten Sachkunde auch einen Grundgehorsam des Hundes (Sitz, Platz, Steh, Abbruchwort, Komm, Leinenfuehrigkeit) und Sozialvertraeglichkeit (Fahrstuhl, Strassenbahn, Cafebesuch, Begegnung mit Joggern, Fahrradfahren, Kinderwaegen, anderen Hunden etc.)Ich sehe nicht wie das Bezahlen von 2 Jahren Hundesteuer zu einer Sachkunde des Hundehalters sowie Grundgehorsam und Sozialvertraeglichkeit des Hundes fuehren soll. In meinen Augen ist dieses Gesetz Augenwischerei, denn viele der "schwarzen Schafe" unter den Hundehaltern haben schon seit jahrzehnten Hunde ohne sich in dieser Zeit auch nur einen Funken Sachverstand angeeignet zu haben. Andererseits gibt es viele Neuhundehalter, die sich lange im Voraus mit der Materie beschaeftigt haben und ihre Hunde (haeufig unter sachkundiger Anleitung einer Hundeschule) korrekt ausbilden. Entweder man macht Ernst und fordert wirklich von ALLEN Hundehaltern einen Sachkundenachweis und einen Grundgehorsam des Hundes, oder man laesst es gleich bleiben. Zwei derart sinnlose "Klassen" von Hundehaltern aufzumachen ergibt meiner Meinung nach ueberhaupt keinen Sinn.