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Unzulässige Finanz-Tricks

SPD und Grüne klagen gegen Haushalte

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen werfen der Landesregierung unzulässige Finanz-Tricks vor. Deshalb haben sie jetzt eine Verfassungsklage gegen den dritten Nachtragshaushalt 2009 und den Etat 2010 eingereicht. Es kann aber lange dauern, bis der Staatsgerichtshof in Bückeburg darüber entscheidet.
Die Fraktionsvorsitzenden Stefan Schostok (links) und Stefan Wenzel.

Die Fraktionsvorsitzenden Stefan Schostok (links) und Stefan Wenzel.

© dpa

SPD und Grüne kritisierten am Mittwoch in Hannover, die Landesregierung habe bei der Höhe der Kreditaufnahmen geschummelt, um in den Folgejahren mehr finanzielle Spielräume zu haben. Mit Blick auf die Landtagswahl 2013 wolle das Land Haushaltsprobleme verschleiern, sagte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel.

Die CDU-Landtagsfraktion wies die Vorwürfe als rückwärtsgewandt und falsch zurück: Es müsse jedem klar sein, dass Niedersachsen vor allem auch wegen der Haushaltspolitik in 2009 und 2010 so gut durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen sei. Auch die FDP betonte, die Landesregierung habe alles richtig gemacht.

Mit dem dritten Nachtragshaushalt 2009 habe die Landesregierung die Nettokreditaufnahme von ursprünglich 250 Millionen Euro auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhöht, kritisierte die Opposition. Dieser Anstieg habe aber nicht der Höhe der Steuerausfälle entsprochen. Zugleich seien eingeplante Einnahmen ins kommende Jahr verschoben worden.

Rechtsanwalt Klaus-Henning Lemme, der SPD und Grüne vertritt, sagte, er sei sehr zuversichtlich, dass die Verfassungsklage Erfolg haben werde. 1997 habe es bereits ein ähnliches Urteil des Staatsgerichtshofes gegeben - damals hatte unter anderem der jetzige Finanzminister Hartmut Möllring gegen das Finanzgebaren der SPD geklagt. Allerdings ist das Verfahren kompliziert: „Das kann dauern“, sagte Rechtsanwalt Lemme. SPD-Fraktionschef Stefan Schostok widersprach am Mittwoch zudem Vorhaltungen nicht, auch unter einer SPD-geführten Regierung habe es solche Haushaltstricks gegeben.

Finanzminister Möllring teilte mit: „Wer zehn Monate braucht, um eine Rechtsfrage zu formulieren, scheine sich selbst nicht besonders sicher zu sein.“ Die SPD hatte bereits im Dezember 2009 angekündigt, gegen die Haushalte zu klagen.

dpa


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