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Sonntagsschutz

Ross-Luttmann begrüßt Urteil zur Ladenöffnung

In Niedersachsen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ladenöffnung positiv aufgenommen worden. Nach dem Karlsruher Urteil ist die Ladenöffnung im Land Berlin an allen vier Adventssonntagen teils verfassungswidrig.
„Der Sonntagsschutz muss immer die Regel bleiben", sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU.

„Der Sonntagsschutz muss immer die Regel bleiben", sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU.

© Decker (Archiv)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin unzulässig sind. In Niedersachsen begrüßten sowohl der Handelsverband, die evangelische Kirche und die Sozialministerin die Entscheidung. „Der Sonntagsschutz muss immer die Regel bleiben. Der Sonntag dient der Besinnung, Regeneration und den Begegnungen, die im Alltag oft nicht möglich sind“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) am Dienstag in Hannover.

Mit dem Urteil werde familienfeindlichen Öffnungszeiten im Einzelhandel ein Riegel vorgeschoben, teilte der Handelsverband LVMG Niedersachsen, in dem die Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels vertreten sind, am Dienstag mit. Mittelständische Betriebe könnten die zusätzlichen Personalkosten nicht aufbringen, ohne gleichzeitig die Bedienungs- und Servicequalität zu verringern. Dies würde dann aber zu weiteren Betriebsaufgaben führen und Arbeitsplätze vernichten. Nur wer überwiegend 400-Eurokräfte zu Minilöhnen beschäftige, könne auch rund um die Uhr geöffnet haben, betonte Niedersachsens LVMG-Hauptgeschäftsführer Mathias Busch. In Niedersachsen dürfen Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr für einen bestimmten Zeitraum öffnen, allerdings nicht an den Adventssonntagen.

Auch die hannoversche Landesbischöfin und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann begrüßte den Gerichtsentscheid. „Mit dem Sonntagsschutz wird eine wichtige soziale Institution gewahrt, die kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Käßmann und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Die Kirchen würden sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe, der Besinnung und des Gottesdienstes erhalten bleibe, hieß es weiter.

lni


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