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Landesregierung

Niedersachsen gegen EU-Pläne zu Verbraucherschutz

Die niedersächsische Landesregierung lehnt die Pläne der Europäischen Union für eine Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes in der vorliegenden Form ab. „Die Verbraucher müssen ein Anrecht auf das in ihren Heimatländern erreichte Schutzniveau haben“, betonte Niedersachsens Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU).

Die niedersächsische Landesregierung lehnt die Pläne der Europäischen Union für eine Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes in der vorliegenden Form ab. „Eine Umsetzung des Richtlinienentwurfs (der EU) würde zu einer deutlichen Absenkung des Verbraucherschutzniveaus in Deutschland führen“, sagte Niedersachsens Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) am Montagabend in Berlin. Dies lehnten neben Niedersachsen alle anderen Länder und der Bund ab. „Die Verbraucher müssen ein Anrecht auf das in ihren Heimatländern erreichte Schutzniveau haben“, betonte Ehlen.

Die EU-Kommission will die bisher in vier Richtlinien festgelegten Vorschriften zum Verbraucherschutz zusammenfassen. Dabei soll zudem die Rechtszersplitterung im europäischen Raum infolge von unterschiedlichen Regeln in den verschiedenen Mitgliedsstaaten durch eine Vollharmonisierung beseitigt werden. „Harmonisierung, Vereinheitlichung gerne - aber auf welchem Niveau?“, sagte auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, Julia Klöckner, in der Veranstaltung in der niedersächsischen Landesvertretung. Die Bundesregierung sei „sehr skeptisch“ bei einer Vollharmonisierung in Bereichen, „wo wir zurückrudern müssten“.

Als ein Beispiel für eine drohende Verschlechterung nannte Ehlen das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. So habe der Verbraucher in Deutschland derzeit ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn er beim Vertragsabschluss an der Haustür nicht ordnungsgemäß über dieses Recht informiert wurde. Der Entwurf der neuen EU-Richtlinie sehe dagegen vor, dass dieses Widerrufsrecht nach drei Monaten zwingend erlischt, sobald ein Unternehmen seine vertraglichen Verpflichten vollständig erfüllt hat, also zum Beispiel eine bestellte Ware ordnungsgemäß geliefert wurde.

lni


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  • Schutzniveau? SaBlu – 01.12.09
    „Die Verbraucher müssen ein Anrecht auf das in ihren Heimatländern erreichte Schutzniveau haben“, betonte Ehlen (CDU).

    Und das ist dank Bundes-CDU und FDP schon denkbar schlecht, weil hier noch immer alles getan wird, um die von den Verbrauchern geforderte Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln verweigert wird. Zugunsten und auf Wunsch der Lebensmittelindustrie - aber das versteht sich wohl von selbst.

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