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Neuregelung ab Juli

Hundegesetz in Niedersachsen stellt Kommunen vor offene Fragen

Am 1. Juli tritt das neue Hundegesetz in Kraft, das gefährliche Beißattacken verhindern soll. In der Praxis mangelt es an konkreten Hinweisen zur Umsetzung. Wie Hundesbesitzer kontrolliert werden sollen, ist den Kommunen schleierhaft.
Ein Hund spielt auf einer Wiese.

Das neue Hundegesetz tritt in Niedersachsen am 1. Juli in Kraft.

© Christian Burkert

Hannover. Zwei Wochen vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes in Niedersachsen ist in vielen Städten noch unklar, wie die Bestimmungen umgesetzt werden sollen. „Im Moment gibt es große Verunsicherung in der Praxis“, sagte der Sprecher des Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Thorsten Bullerdiek.

Vom 1. Juli an müssen die Besitzer eine Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen und ihre Vierbeiner per Chip registrieren lassen. Ein landesweites Hunde-Zentralregister fehlt aber bisher. Die Inhalte des „Hundeführerscheins“, der von 2013 an gefordert wird, sind ebenfalls noch nicht ausgearbeitet.

Bessere Handhabe gegen Tierquäler

Von einem Zeitverzug spricht im Verbraucherministerium dennoch niemand. Spätestens in drei Wochen erhielten die Städte konkrete Hinweise zur Umsetzung, sagte Ministeriumssprecher Gert Hahne. Nach jahrelangen Debatten hatte der Landtag Ende Mai das neue Hundegesetz beschlossen. Es soll für mehr Sicherheit sorgen und verhindern, dass Hunde im Besitz von unzuverlässigen Besitzern zu gefährlichen Waffen werden. Wie viele Menschen jedes Jahr bei Beißattacken verletzt werden, ist unbekannt. „Vieles passiert im familiären Umfeld und wird gar nicht angezeigt“, sagte Hahne.

Die Städte und Gemeinden haben nach eigener Aussage bisher keine Anhaltspunkte, wie sie die Hundebesitzer künftig informieren und kontrollieren sollen. „Es sind eine ganze Menge Aufgaben und wir können natürlich kein neues Personal einstellen für ein neues Gesetz“, sagte NSGB-Sprecher Bullerdiek. Grundsätzlich seien die Bestimmungen zu begrüßen. „Man kann auf problematische Personenkreise besser zugehen.“ Auch gebe es eine bessere Handhabe gegen Menschen, die ihre Tiere vernachlässigen oder quälen. Während früher ein Richter eingeschaltet werden musste, um zum Beispiel einem kriminellen oder drogenabhängigen Halter „zur Gefahrenabwehr“ einen Hund zu entziehen, können Polizei und Ordnungsbehörden nun direkt aktiv werden.

Kontrolle ist der Knackpunkt

Auch der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hält das neue niedersächsische Hundegesetz für gelungen. „Wir haben von allen Bundesländern das sachlich vernünftigste und tierfreundlichste Hundegesetz“, betonte der VDH-Landesvorsitzende Jochen Rissmann. Für den Verband, der in Niedersachsen etwa 25.000 Hundebesitzer vertritt, ist die Kontrolle der Knackpunkt. Entscheidend sei, dass die Ordnungsbehörden an problematische Besitzer herantreten, die häufig ihre Hunde weder angemeldet noch gechippt haben. „Ich bezweifele, dass die Städte tatsächlich Kontrolleure losschicken“, sagte Rissmann. Nach Schätzungen gibt es in Niedersachsen 400.000 Hunde.

Unter Züchtern sei es schon seit Jahren selbstverständlich, ihre Tiere chippen zu lassen, betonte der Verbandschef. Ein Tierarzt setzt dem Hund den winzigen Mikrochip mit einer Identifikationsnummer im Bereich der Schulter ein, per Lesegerät kann so der Besitzer ermittelt werden. Bisher werden Hunde entweder in privat organisierten bundesweiten Registern oder in den Registern der Zuchtverbände erfasst. Innerhalb von zwei Jahren soll nun auch ein niedersächsisches Zentralregister entstehen. Europaweit ist der Hunde-Chip ebenfalls Pflicht, bis Ende 2011 sind parallel noch tätowierte-Nummern zulässig.

dpa


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