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Lebensmittel

Brüssel erlaubt Handel mit Klonfleisch

Ob Fleisch, Wurst oder Braten: Verbraucher könnten schon bald Produkte aus den Nachfahren geklonter Tiere in den Geschäften finden. Die EU-Agrarminister einigten sich am Montag auf neue Regeln zur Zulassung solcher Lebensmittel.
Die EU-Agrarminister haben sich auf neue Regeln zur Zulassung von Klonfleisch geeinigt.

Die EU-Agrarminister haben sich auf neue Regeln zur Zulassung von Klonfleisch geeinigt.

© Thomas Lohnes/ddp

timmen das Europaparlament und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) ebenfalls zu, ist damit der Weg frei für die Vermarktung von Fleisch und Milch von kopierten Kühen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verteidigte den Beschluss. „Es musste eine Rechtslücke geschlossen werden“, sagte sie.

In der EU ist es derzeit zwar verboten, Produkte von geklonten Tieren zu vermarkten, für Lebensmittel aus den Nachfahren dieser Klons gibt es derzeit jedoch keine Vorschriften. Die Minister votierten nicht für ein Verbot von Klon-fleisch der zweiten Generation, sondern einigten sich erstmals auf Zulassungsregeln. Demnach muss sich die Industrie an die in der EU üblichen Anmeldeverfahren für neuartige Lebensmittel halten. Bei gentechnisch verändertem Mais beispielsweise muss zuerst die Lebensmittelbehörde Efsa grünes Licht geben, bevor das Klonprodukt auf den Markt kommen darf. In einem früheren Gutachten hatte die Behörde Klonfleisch als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.

Da der gestrige Beschluss nur ein Teil einer Richtlinie ist, die die Zulassung neuartiger Lebensmittel künftig regelt, soll die EU-Kommission nun zusätzlich eine Verordnung eigens für Klonfleisch erstellen. Darin soll auch auf die ethischen Bedenken eingegangen werden. Erst im März hatte sich das Europaparlament mit überwältigender Mehrheit gegen die EU-Zulassung von Klonfleisch ausgesprochen. „Fleisch von geklonten Tieren ist nicht in jedem Fall gesundheitsschädlich, Risiken können aber nicht ausgeschlossen werden“, sagt Peter Liese, CDU-Europaabgeordneter und Vorsitzender der Bioethik-Arbeitsgruppe der EVP-Fraktion. Im Parlament wird das Ansinnen vor allem aus Tierschutzgründen abgelehnt. „Klonen ist in jedem Fall Tierquälerei“, betont Liese. Die Tiere litten vermehrt unter Krankheiten und alterten schneller. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch erklärte, entscheidend sei die Wahlfreiheit der Kunden. „Daher gilt: Es muss eine klare Kennzeichnung geben. Wo Klonfleisch drin ist, muss auch Klonfleisch drauf stehen.“

In den USA wird bereits seit Anfang 2008 mit Klonfleisch gehandelt. Zwar gibt es in den Vereinigten Staaten bisher aus Kostengründen keine Massenproduktion geklonter Tiere, doch deren Abkömmlinge dürfen seitdem zu Wurst und Fleisch verarbeitetet und vermarktet werden.

von Hanna Roth


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