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Sieg für Kassiererin

Arbeitsrichter erschweren 
Bagatellkündigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung wegen Bagatellen erschwert. Erfolg hatte eine Klage der Berliner Kassierin Barbara E. (genannt „Emmely“) gegen ihre Kündigung durch die Supermarktkette Kaiser’s wegen Unterschlagung eines Pfandbons von 1,30 Euro. Das BAG erklärte die Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung hätte genügt – Kaiser’s muss „Emmely“ deshalb weiter beschäftigen.
© dpa

Die Kassiererin „Emmely“ war im Februar 2008 nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden. Der Vorwurf: Sie habe zwei von einer Kollegin gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro an sich genommen und zu ihrem Vorteil eingelöst. Die Kündigung war in zwei Instanzen bestätigt worden, zuletzt vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Februar 2009. Dagegen war „Emmely“ mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann in Revision gegangen.

In der Verhandlung hatte Anwalt Hopmann verlangt, dass eine geringfügige Schädigung des Arbeitgebers beim ersten Mal generell nur zu einer Abmahnung, nicht zur Kündigung führen dürfe. Die Anwältin der Supermarktkette, Karin Schindler-Abbes, hatte dagegen auf die niedrigen Margen im Einzelhandel verwiesen. Ein Arbeitgeber müsse deshalb sehr darauf achten, Diebstähle von Personal und Lieferanten einzudämmen.

Das Bundesarbeitsgericht ging zwar davon aus, dass das Verhalten der Kassiererin ein schwerwiegender Pflichtverstoß war. Der Arbeitgeber habe sich zurecht die Frage gestellt, ob er die Mitarbeiterin weiter in der vertrauensrelevanten Position als Kassiererin beschäftigen kann. Allerdings hätte eine Abmahnung in diesem konkreten Fall als Warnung ausgereicht, entschied das BAG. „Wenn eine Warnung ausreicht, dass das Verhalten völlig unakzeptabel war und bei Wiederholung zur Kündigung führt, dann ist eine Weiterbeschäftigung zumutbar“, erklärte der Vorsitzende Richter Burghard Kreft.

Die Entscheidung ist kein echtes Grundsatzurteil. Nach wie vor gibt es keine Pflicht, vor einer Bagatellkündigung erst einmal den betroffenen Beschäftigten abzumahnen. Es kommt also auch künftig vor allem auf die Interessensabwägung im Einzelfall an. Das Erfurter Urteil im spektakulären „Emmely“-Fall dürfte aber gleichwohl die Gewichte zugunsten der Arbeitnehmer verschieben. Das BAG hat den Fall am Donnerstag nicht an die Berliner Gerichte zurückverwiesen, sondern abschließend selbst entschieden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Als Konsequenz aus dem Urteil forderten die Gewerkschaft ver.di, Linke und Grüne einen besseren gesetzlichen Kündigungsschutz.

Christian Rath


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