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Haushaltsabgabe

Bundesländer einigen sich auf neue Rundfunkgebühr

Ab 2013 soll jeder Haushalt eine pauschale Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen - auf dieses Finanzierungsmodell einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Die bislang geplanten Regelungen für Unternehmen haben die Beteiligten nachgebessert.
Ab 2013 soll es eine pauschale Haushaltsabgabe für die Rundfunkgebühren geben.

Ab 2013 soll es eine pauschale Haushaltsabgabe für die Rundfunkgebühren geben.

© dpa

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich endgültig auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Rundfunkgebühr wird demnach ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt. Der neue Staatsvertrag werde nun den Länderparlamenten zur Anhörung vorgelegt und dann voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet, sagte Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) am Donnerstag in Magdeburg auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Für „unabdingbar“ halten die Regierungschefs Böhmer zufolge, dass der Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro im Zuge der Reform stabil bleibt.

Nach massiver Kritik der Wirtschaft besserten die Länder Regelungen für Unternehmen nach Darstellung Böhmers nach. Unklar blieb zunächst allerdings das genaue Ausmaß der Entlastungen. „Das Modell ist mittelstandsfreundlich“, sagte Böhmer. Zu Beginn der Konferenz sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD): „Wir planen eine sehr verträgliche Lösung für die Wirtschaft.“ Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sprach zudem von einer „sehr ausgewogenen Belastungssituation“ für private Haushalte.

Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten geklagt, dass der im Juni beschlossene Ursprungsentwurf für den neuen Staatsvertrag für die Unternehmen Mehrbelastungen von bis zu 350 Millionen Euro zur Folge habe. Sie hatten gefordert, das Gebührenvolumen aus der Wirtschaft auf der aktuellen Höhe von etwa 450 Millionen Euro zu deckeln.

Auch nach dem nun beschlossenen Papier werden die Beiträge für Firmen nach der Zahl der Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter gestaffelt. Dieses System sei zugunsten kleinerer und mittlerer Firmen noch einmal überarbeitet worden, hieß es in einer Erklärung. Demnach müssen 90 Prozent der Betriebe künftig je Filiale ein Drittel der regulären Rundfunkgebühr oder lediglich eine zahlen. Auch für Dienstwagen wird die Abgabe fällig, ein Auto je Betriebsstätte soll aber gebührenfrei bleiben.

Mit der Rundfunkgebühr wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert. Nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhielten ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten 2009 auf diese Weise 7,6 Milliarden Euro.

dpa


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  • Sparen? Barbecker – 21.10.10
    Vielleicht sollten die Intendanten der einzelnen Funkhäuser mal auf etwas Gehalt verzichten, dann muß der Bürger für die gesendeten Uraltkonserve nicht so heftig bluten.

    Warum muß eine einzige Intendantin eines kleinen Funkhauses 320 000€ im Jahr verdienen? Wieviel Funkhäuser gibt es im Land? 10? Das wären also 3,2 Mio € nur an unnützen Personalkosten.

    Aber der Bürger darf ja ungeniert ausgebeutet werden.

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