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Weitere Länder planen Verbot von Himmelslaternen

Die umstrittenen Himmelslaternen sollen nach einem Todesfall und mehreren schweren Bränden in immer mehr Bundesländern verboten werden. In Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern und in Nordrhein-Westfalen dürfen die Leuchten bereits nicht mehr in den Himmel steigen.

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Gäste eines Sommerfestes lassen Himmelslaternen steigen. (Archivbild)

Gäste eines Sommerfestes lassen Himmelslaternen steigen. (Archivbild)

© Stefan Klein/ddp

In Mecklenburg-Vorpommern sei ein Verbot wegen der erhöhten Brandgefahr in Kürze geplant, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Schwerin. Auch in Schleswig-Holstein sollen die brennenden Flugobjekte untersagt werden. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert dagegen ein bundesweites Verbot.

In Schleswig-Holstein soll im Oktober oder spätestens im November eine entsprechende Verordnung in Kraft treten, kündigte ein Sprecher des Innenministeriums an. In Nordrhein-Westfalen kann ein Verstoß gegen die ab Samstag (18. Juli) geltende Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Auch in Thüringen sollen laut Innenministerium nach dem Brand eines Hauses in Weimar die Himmelslaternen verboten werden.

Betroffen sind Fluglaternen aus Papier, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen „Himmelslaterne, Flammea“ oder „Kong-Ming-Laterne“ bekannt sind.

Dem Deutschen Feuerwehrverband gehen die landesweiten Einschränkungen noch nicht weit genug. Er fordert ein bundesweites Verbot der Himmelslaternen. „Das Problem ist, dass sie nicht zu steuern sind“, sagte Verbandssprecherin Silvia Darmstädter. Sie seien von Wind und Thermik abhängig. An der deutschen Ost- und Nordseeküste gebe es wegen des böigen Windes und den mit Reed gedeckten Häusern zudem eine erhöhte Gefahr.

In der Vergangenheit mehrten sich Hinweise aus der Bevölkerung bei der Feuerwehr, sagte Darmstädter. „Wir bemerken besonders an den Wochenenden ein verstärktes Auftreten.“ Oft würden die Mini-Heißluftballons bei Hochzeiten gestartet. Für die Bevölkerung seien sie zudem gefährlich, da sie meist kilometerweit vom Startort entfernt unbemerkt auf Häuser landeten.

Auch das Centrale Erforschungsnetz Außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP) in Mannheim wird seit 2007 immer öfter über die vermeintlichen UFOs informiert. „Das Verbot ist völlig nutzlos, solange die Laternen verkauft werden dürfen“, kritisierte Werner Walter, der seit mehr als 30 Jahren bei der CENAP arbeitet und UFO-Meldungen entgegennimmt. Er fordere ein grundsätzliches Importverbot.

Immer mehr Menschen meldeten sich bei der CENAP, weil sie die Himmelslaternen für UFOs hielten. „Ich verstehe das vollkommen, dass die Leute fast einen Herzinfarkt bekommen“, sagte Walter, der selbst einmal 40 leuchtende Flugobjekte auf sich zukommen sah. Die Laternen sind etwa einen Meter groß und könnten 500 Meter hoch steigen. „Das wird von den Beobachtern jedoch weitaus höher eingeschätzt“, sagte er. Die wachs- und kerzenartigen Brenner könnten zwischen drei und fünf Minuten für ein Leuchten sorgen.

Werner verwies darauf, dass im Handel auch sichere, sogenannte Miniaturheißluftballons erhältlich seien. „Bei ihnen liegen die Brennsätze in einer Schale, die nach unten zu ist“, sagte er. Zudem hätten sie einen Windschutz. Bei der „Billigversion“ seien die Brennsätze dagegen nur in Drahtsätze eingespannt.

Durch Himmelslaternen war Ende Juni in Siegen bei einem Feuer ein zehnjähriger Junge ums Leben gekommen. In der Vergangenheit hatte es bundesweit zudem mehrere Wohnungsbrände gegeben.

ddp


  • Haftungsrisiko nicht unterschätzen nabravo – 03.08.09
    Was kaum thematisiert wird: Schon bisher droht eine Haftung der Verwender - ggf. einer ganzen Festgesellschaft - in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden! Dagegen sind Verbote und Bußgelder im Fall der Fälle das geringere Übel.

    Näher:
    http://www.versicherungsrechtsprechung.de/HINTERGRUNDARTIKEL/Haftung_Skylaterne.pdf
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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